Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmens zu erfüllen und fachgerecht zu bearbeiten. Der Auftraggeber teilt WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG seine Vorstellungen von dem gesuchten Objekt mit und informiert ihn entsprechend, falls WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG nicht weiter tätig zu werden braucht.

2. WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG erhält für den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsabschlussmöglichkeiten eine Provision zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer. Die Höhe der Provision ist im konkreten Angebot ausgewiesen.

3. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei Abschluss des Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt, falls die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahrt bleibt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, mindesten jedoch 9% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

4. Sollte dem Auftraggeber das Angebot bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Information und in jedem Fall vor dem ersten Besichtigungstermin schriftlich anzuzeigen und die Quelle zu benennen. Teilt der Auftraggeber seine Vorkenntnis nicht oder nicht rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstandenen Schaden von WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG .

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages in Kenntnis zu setzen und die tatsächliche Höhe des Kaufpreises mitzuteilen.

6. Sämtliche dem Auftraggeber mitgeteilten Informationen sind vertraulich und für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Andernfalls haftet er -neben weiteren möglichen Schadensersatzansprüchen- im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten mindestens in Höhe der entgangenen Provision. Sollte aufgrund der Weitergabe der Information ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Auftraggeber beteiligt ist, zustande kommen, ist der Auftraggeber weiter verpflichtet, die Provision zu zahlen.

7. Die Objektangaben von WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG in Exposé, Prospekten o.ä. basieren auf den vom Objektanbieter erteilten Informationen. WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG kann daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Objektangaben einstehen. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt drei Jahre.

8. WERTALPIN Immobilien GmbH & Co. KG ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

9. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

10. Bei Maklerverträgen mit Kaufleuten ist Garmisch-Partenkirchen Erfüllungsort und Gerichtsstand.

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